eUmzug

Eine Umzugsmeldung kann online beim Kanton oder direkt am Schalter Ihrer Gemeinde erfolgen.

Melden Sie ihren Umzug online an

Melden Sie Ihre Adressänderung innerhalb Ihrer aktuellen Gemeinde oder in Ihre neue Wohngemeinde, indem Sie unten klicken.


(Virtueller Schalter Kanton Freiburg)

Sie benötigen:

  • ein Familienbüchlein für Verheiratete - oder eine Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, wenn kein Familienbüchlein vorhanden ist;
  • eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind;
  • eine Kopie der aktuellsten Krankenkassen-Police für jedes Familienmitglied;
  • ihrer AHV-Nummer,
  • eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten - Visa, Mastercard, PostFinance).

Kosten:

Die Gebühren werden von Ihrer neuen Wohngemeinde festgelegt. In anderen Kantonen können andere Tarife zur Anwendung gelangen.

Wie geht man vor?

  1. Sich im virtuellen Schalter anmelden und bei Bedarf Ihr Konto erstellen.
  2. Füllen Sie online auf jeder Seite die erforderlichen Informationen aus.
  3. Fügen Sie die angeforderten Dokumente als Anlage hinzu.
  4. Übermitteln Sie den Antrag auf Umzug.

Nächste Schritte

  1. Die Wegzugsgemeinde bearbeitet Ihre Umzugsmeldung.
  2. Wenn das Dossier vollständig ist, leitet die Wegzugsgemeinde es an Ihre Zuzugsgemeinde weiter.
Die Zuzugsgemeinde bearbeitet Ihr Dossier und teilt Ihnen mit, dass alles in Ordnung ist, oder nimmt gegebenenfalls Kontakt mit Ihnen auf.

Fristen

Wegzugsgemeinde: Sie erhalten im virtuellen Schalter eine Eingangsbestätigung zu Ihrer Umzugsmeldung. Ihre Abmeldung wird von der Einwohnerkontrolle innerhalb von 48 Stunden bearbeitet - abhängig von den Öffnungszeiten der Gemeinde. Diese wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ankunftsgemeinde: Sobald Ihre Umzugsmeldung von der Abgangsgemeinde bestätigt worden ist, wird sie an Ihre neue Wohngemeinde gesendet. Die Einwohnerkontrolle wird sich bei Bedarf mit Ihnen in Verbindung setzen

Wenn Ihre Zielgemeinde noch nicht an eUmzug angeschlossen ist, müssen Sie persönlich zur Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Wohngemeinde gehen, um Ihre Ankunft anzumelden.

Melden Sie ihren Umzug am physischen Schalter an

Von der Gemeinde Kleinbösingen

  • Ankunftsmeldung: PDF-Dokument
  • Meldung des Wegzugs
  • Meldung einer Adressänderung in der Gemeinde

Aus einer anderen Freiburger Gemeinde

Sie benötigen:
  • eine Identitätskarte;
  • einen Heimatschein oder eine individuelle Zivilstandsurkunde (obligatorisch für Personen ab 18 Jahren) / für Ausländerinnen und Ausländer ist der Ausweis, der vom Amt für Bevölkerung und Migration des Staates Freiburg ausgestellt wurde, erforderlich;
  • ein Familienbüchlein für verheiratete Personen - oder eine Kopie der Geburtsurkunde der Kinder, wenn kein Familienbüchlein vorhanden ist;
  • eine Kopie Ihres Mietvertrags, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind;
  • eine Kopie der aktuellsten Krankenkassen-Police für jedes Familienmitglied;
  • Nachweis über den Beitritt zu einer Hausratversicherung (Mobiliar);
  • eine Online-Zahlungsmethode (Twint, Kreditkarten - Visa, Mastercard, PostFinance oder bar in Schweizer Franken).

Aus einer anderen Gemeinde, ausserhalb des Kantons Freiburg

Bitte erkundigen Sie sich direkt bei der betreffenden Gemeinde.