Steuern und Gebühren

Das Amt für Gemeinden hat aufgrund der Mitteilung der Gemeinde die nachfolgenden Steuern gemäss Art. 39 des Gesetzes über die Gemeindesteuern vom 10. Mai 1963 (GStG), wie folgt eingetragen:

Steuern  
Einkommenssteuer natürliche Personen: 60 %
Vermögenssteuer natürliche Personen: 60 %
Gewinn- und Kapitalsteuer juristische Personen: 60 %
Liegenschaftssteuer: 2 ‰
Erbschafts- und Schenkungssteuer: CHF 0.50 (je CHF Kantonssteuer)
Handänderungssteuer auf den entgeltlichen Grundstücksübertragungen: CHF 1.00 (je CHF Kantonssteuer)
Besondere Steuer auf den Liegenschaften von Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen: CHF 0.00 (je CHF Kantonssteuer)
Hundesteuer: CHF 60.00 Hund / Jahr
   


Gebühren  
Trinkwasserpreis: max. CHF 1.80 / m3
Abwasserpreis: Grundgebühr: CHF 0.75 x Ausnützungsziffer x Fläche
Verbrauchsgebühr: CHF 0.80 / m3 Frischwasser
Kehricht: CHF 125.00 / Haushalt Grundgebühr
dazu seit 1. Juli 1998 Sackgebühr